Cookie-Richtlinie

1. Gegenstand und rechtlicher Rahmen

Diese Richtlinie erläutert Cookies und vergleichbare Technologien, die bei teradino.com eingesetzt werden können. Sie beschreibt mögliche Zwecke, Voraussetzungen, Laufzeiten und die Verwaltung Ihrer Auswahl. Die Nennung einer Technologie bestätigt nicht deren tatsächlichen Einsatz.

Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und die einschlägigen Vorgaben der Richtlinie 2002/58/EG.

Der Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät und eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten sind rechtlich getrennt zu beurteilen. Ihre gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.

2. Website und Kontakt

Diese Richtlinie betrifft den Websiteauftritt Teradino. Datenschutzfragen können Sie an customercare@teradino.com richten oder telefonisch unter +1 (314) 872-2318 stellen.

Die Kontaktanschrift lautet: 9097 North Ave, Saint Louis, MO 63114, USA. Der Kundenservice ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach deutscher Ortszeit, MEZ beziehungsweise MESZ, erreichbar.

Die Bezeichnung Teradino ersetzt nicht die vollständige Identifizierung der datenschutzrechtlich verantwortlichen Person oder Stelle. Die erforderlichen Angaben zur Verantwortlichkeit sind in der Datenschutzerklärung und den einschlägigen Anbieterinformationen auszuweisen.

3. Cookies und vergleichbare Verfahren

Cookies sind kleine Dateien oder Kennungen, die beim Websitebesuch im Browser oder auf einem Gerät gespeichert werden können. Ähnliche Funktionen können lokale Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte und andere Onlinekennungen erfüllen.

Auch Messverfahren, serverseitige Signale sowie Sicherheits- und Betrugsprüfungen können datenschutzrechtlich relevant sein. Eine Verarbeitung ist nicht allein deshalb von Datenschutzanforderungen ausgenommen, weil sie serverseitig erfolgt.

Sitzungscookies verlieren üblicherweise nach Ende der Sitzung ihre Gültigkeit. Andere bleiben bis zum Ablauf ihrer festgelegten Laufzeit oder bis zur Löschung gespeichert.

4. Mögliche Verwendungszwecke

Je nach eingesetztem Verfahren können Cookies Sitzungen, Warenkörbe, Anmeldungen, Checkout und Zahlung unterstützen. Weitere Zwecke können Kontosicherheit, Missbrauchsabwehr und die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl sein.

Zusätzliche Technologien können Einstellungen merken, technische Fehler erfassen, Zugriffe auswerten oder Werbewirkung und Kaufabschlüsse messen. Personalisierte Inhalte und Werbung setzen die jeweils erforderliche Rechtsgrundlage voraus.

Die konkreten Zwecke sind für die tatsächlich eingesetzten Verfahren transparent anzugeben.

5. Eigene und externe Technologien

Eigene Cookies werden unmittelbar durch teradino.com gesetzt oder verwaltet. Externe Cookies und vergleichbare Verfahren stammen von eingebundenen Diensten.

Externe Anbieter können abhängig von ihrer tatsächlichen Aufgabe weisungsgebunden, gemeinsam verantwortlich oder eigenständig verantwortlich handeln. Bei eigenverantwortlicher Verarbeitung gelten zusätzlich deren Datenschutzhinweise.

Die tatsächlich beteiligten Anbieter, Zwecke und Zuständigkeiten sind in den zugehörigen Informationen der Cookie-Verwaltung zu benennen.

6. Kategorien

6.1 Unbedingt erforderliche Technologien

Hierzu können angeforderte Sitzungs-, Warenkorb-, Anmelde- und Checkoutfunktionen sowie notwendige Sicherheits- und Einwilligungsverwaltungsfunktionen gehören.

Eine Einwilligung ist nach § 25 Abs. 2 TDDDG nur entbehrlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere ausschließlich der Nachrichtenübertragung dienende Vorgänge oder Zugriffe, die für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich sind.

Eine lediglich nützliche Funktion ist nicht automatisch einwilligungsfrei. Für eine anschließende personenbezogene Verarbeitung bleibt zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO erforderlich.

Eine browserseitige Blockierung notwendiger Verfahren kann Grundfunktionen beeinträchtigen.

6.2 Präferenzen

Präferenztechnologien können Sprache, Region, Darstellung, gespeicherte Favoriten oder andere ausgewählte Einstellungen berücksichtigen.

Ist ihre Nutzung nicht unbedingt erforderlich, um eine ausdrücklich angeforderte Funktion bereitzustellen, wird zuvor eine Einwilligung benötigt.

6.3 Analyse

Analyseverfahren können Seitenaufrufe, Funktionsnutzung, Leistung, Fehler, Zugriffsquellen und Nutzungsmuster auswerten. Einwilligungspflichtige Verfahren bleiben bis zu Ihrer Zustimmung deaktiviert.

Datenminimierung, verkürzte Kennungen, zusammengefasste Ergebnisse und beschränkte Zwecke können Risiken reduzieren. Sie begründen für sich genommen jedoch keine Ausnahme von § 25 TDDDG.

Auch eine statistische Zwecksetzung oder spätere Anonymisierung ersetzt keine erforderliche vorherige Einwilligung.

6.4 Werbung und Profilbildung

Soweit eingesetzt, können diese Verfahren Anzeigenkontakte und Käufe zuordnen, Zielgruppen bilden, Werbewirkung messen, Wiederansprache ermöglichen oder Inhalte anhand von Interessen auswählen.

Dabei können Aktivitäten verschiedener Websites, Anwendungen oder Geräte verknüpft werden. Einwilligungspflichtige Werbe- und Profilbildungsfunktionen werden erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert.

6.5 Sicherheit und Betrugsabwehr

Sicherheitsverfahren können automatisierte Angriffe, unbefugte Anmeldungen, manipulierte Sitzungen oder auffällige Transaktionen erkennen.

Eine Ausnahme von der Einwilligungspflicht besteht nur bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Verfolgt dasselbe Werkzeug zusätzlich Analyse- oder Werbezwecke, sind diese Funktionen gesondert zu beurteilen und gegebenenfalls ohne Zustimmung zu deaktivieren.

7. Einordnung und Laufzeiten

Notwendige Technologien unterstützen angeforderte Grundfunktionen und dürfen nur für eine zweckangemessene Dauer eingesetzt werden. Ihre Einwilligungsfreiheit richtet sich nach den gesetzlichen Ausnahmen.

Präferenz-, Analyse- und Werbeverfahren benötigen eine Einwilligung, soweit keine tatsächlich einschlägige Ausnahme besteht. Zweck, Anbieter und Laufzeit müssen für jedes eingesetzte Werkzeug gesondert angegeben werden.

Bei Sicherheitsverfahren entscheidet die konkrete Funktion über die Anforderungen. Eine pauschale Einordnung sämtlicher Funktionen eines Dienstes als notwendig reicht nicht aus.

8. Informationen zu konkreten Werkzeugen

Die Cookie-Verwaltung und ihre zugehörigen Informationen müssen die tatsächlich verwendeten Technologien nachvollziehbar beschreiben. Dazu gehören insbesondere Name, Anbieter, Domain, Zweck, Kategorie, technische Art und Laufzeit.

Soweit relevant, sind außerdem externe Beteiligung, Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, ergänzende Datenschutzhinweise und der aktuelle Auswahlstatus anzugeben.

Diese Einzelinformationen ergänzen die vorliegende Richtlinie. Sie sind bei Änderungen von Werkzeugen, Anbietern, Zwecken, Laufzeiten oder Übermittlungswegen anzupassen. Allgemeine Kategorien ersetzen keine erforderlichen konkreten Angaben.

9. Einstellungen vor einer Auswahl

Liegt keine erkennbare gültige Entscheidung vor, dürfen nur Verfahren aktiviert werden, die rechtmäßig ohne Einwilligung eingesetzt werden können.

Einwilligungspflichtige Analyse-, Werbe-, Profilbildungs- und sonstige Zusatzfunktionen bleiben bis zu einer wirksamen Zustimmung deaktiviert.

Untätigkeit, Weitersurfen, Scrollen oder das Schließen einer Seite stellen für sich genommen keine Einwilligung dar.

10. Einwilligungsbanner

Eine erforderliche Einwilligungsabfrage muss verständlich und frei von irreführender Gestaltung sein. Nicht notwendige Technologien müssen angenommen, abgelehnt oder nach Zwecken differenziert ausgewählt werden können.

Annahme und Ablehnung müssen klar und ohne unnötige Erschwernisse zugänglich sein. Nicht notwendige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt werden.

Das Schließen eines Banners ohne Zustimmung erlaubt keine zusätzlichen Freigaben. Der gewöhnliche Zugang zu Produktinformationen und grundlegenden Funktionen darf nicht ohne tragfähige rechtliche Grundlage von der Zustimmung zu Werbung oder anderen nicht notwendigen Verfahren abhängig gemacht werden.

11. Individuelle Einstellungen

Über die Cookie-Verwaltung müssen Präferenz-, Analyse- und Werbezwecke getrennt ausgewählt werden können. Soweit erforderlich, ist auch die Auswahl beteiligter Anbieter hinreichend konkret zu ermöglichen.

Eine Zustimmung zu einem Zweck gilt nicht automatisch für andere Zwecke.

Unbedingt erforderliche Funktionen können als nicht abwählbar dargestellt werden, sofern ihre Einordnung tatsächlich den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

12. Auswahl ändern und Einwilligung widerrufen

Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die dafür vorgesehene Cookie-Verwaltung muss während der Nutzung leicht erreichbar sein.

Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Erteilung. Danach sind die betroffenen einwilligungsabhängigen Verfahren zu stoppen.

Bereits erhobene Daten dürfen nur weiter gespeichert werden, soweit eine tatsächlich bestehende eigenständige Rechtsgrundlage oder gesetzliche Pflicht dies rechtfertigt. Ein beliebiger nachträglicher Wechsel der Rechtsgrundlage ist nicht zulässig.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt.

13. Dokumentation Ihrer Entscheidung

Zur Umsetzung und zum erforderlichen Nachweis Ihrer Auswahl können ein notwendiges Cookie oder vergleichbare technische Informationen verwendet werden.

Die Dokumentation kann freigegebene beziehungsweise abgelehnte Kategorien, Anbieter, Zeitpunkt, Informationsversion, spätere Änderungen und eine zugehörige Kennung umfassen.

Sie dient der Beachtung Ihrer Entscheidung, der späteren Anpassung und dem Einwilligungsnachweis. Umfang und Speicherdauer sind auf diese Zwecke zu begrenzen. Eine solche Kennung darf nicht allein wegen ihrer Funktion zur Einwilligungsverwaltung zusätzlich für Werbung genutzt werden.

14. Erneute Abfrage

Eine gespeicherte und weiterhin gültige Entscheidung muss nicht bei jedem Besuch erneut abgefragt werden.

Eine neue Auswahl kann erforderlich sein, wenn sich Zwecke oder wesentliche Bedingungen ändern, zusätzliche einwilligungspflichtige Anbieter hinzukommen oder die bisherige Entscheidung technisch nicht mehr erkennbar ist. Auch gelöschte Cookies können eine erneute Anzeige auslösen.

Ein allgemeiner gesetzlicher Sechsmonatsabstand wird hier nicht festgelegt. Die erneute Abfrage richtet sich nach Gültigkeit, Transparenz und den konkreten Umständen. Sie müssen Ihre Auswahl unabhängig davon jederzeit selbst ändern können.

15. Eingebundene Dienste

Soweit tatsächlich verwendet, können externe Dienste Zahlung, Sicherheit, Einwilligungsverwaltung, Suche, Kommunikation, Analyse, Werbung oder eingebettete Inhalte unterstützen.

Die jeweiligen Anbieter und Funktionen sind in den entsprechenden Informationen zu benennen. Eine allgemeine Beschreibung möglicher Dienste bestätigt keinen tatsächlichen Einsatz.

Eigenverantwortliche Verarbeitungen externer Anbieter richten sich zusätzlich nach deren Datenschutzhinweisen. Die Einbindung entbindet Teradino nicht von eigenen Informations-, Auswahl- und sonstigen Datenschutzpflichten.

16. Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Tatsächlich eingesetzte Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder Zugriffe von dort ermöglichen, unter anderem aus den USA.

Hierfür gelten die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. In Betracht kommen insbesondere ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln, gegebenenfalls ergänzt durch weitere Schutzmaßnahmen.

Das EU-US Data Privacy Framework kann nur für wirksam zertifizierte Empfänger und erfasste Verarbeitungen genutzt werden. Gesetzliche Ausnahmen sind an ihre jeweiligen Voraussetzungen gebunden.

Erforderliche ergänzende Maßnahmen können Datenminimierung, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen umfassen. Die konkreten Übermittlungswege und Schutzmechanismen sind für die betreffenden Anbieter transparent darzustellen.

17. Browserfunktionen

Übliche Browser ermöglichen das Anzeigen, Löschen und Blockieren von Cookies. Je nach Browser können externe Cookies gesondert gesperrt oder gespeicherte Informationen beim Schließen entfernt werden.

Eine umfassende Sperre kann Anmeldung, Warenkorb, Checkout, Authentifizierung und gespeicherte Einstellungen beeinträchtigen.

Browserfunktionen und die Auswahl innerhalb der Website sind voneinander zu unterscheiden. Das Löschen kann auch eine gespeicherte Ablehnung entfernen. Browserseitiges Löschen ersetzt außerdem nicht in jedem Fall den Widerruf gegenüber einem beteiligten Dienst.

18. Externe Inhalte

Eingebettete Inhalte können beim Laden Informationen an externe Anbieter übermitteln, Kennungen auslesen oder Cookies setzen.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, müssen die betreffenden Inhalte bis zu Ihrer Zustimmung blockiert bleiben. Ein vorgeschalteter Hinweis oder Platzhalter kann erläutern, welcher Dienst durch eine Freigabe geladen wird.

Auch ohne Cookies können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das Fehlen eines Cookies beseitigt daher nicht automatisch die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

19. Mögliche Datenarten

Je nach Verfahren können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Zeitpunkt, Seiten- und Artikelaufrufe, Interaktionen, Herkunftsseite sowie Warenkorb- oder Kaufereignisse verarbeitet werden.

Weitere mögliche Angaben sind Einstellungen, Diagnosedaten, Einwilligungsstatus, Werbekonversionen und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.

Die tatsächlich verarbeiteten Datenarten und ihre Zwecke müssen für die eingesetzten Werkzeuge konkret angegeben werden. Diese allgemeine Beschreibung erlaubt keine darüber hinausgehende Erhebung.

20. Ihre Datenschutzrechte

Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.

Sie können Einwilligungen jederzeit widerrufen. Gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen.

Gegen Direktwerbung und damit verbundenes Profiling ist ein Widerspruch jederzeit möglich. Die betreffenden Daten dürfen anschließend nicht weiter für diese Zwecke verarbeitet werden.

Anfragen richten Sie bitte an customercare@teradino.com. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen. Beschwerde- und gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben bestehen.

21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden, insbesondere im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes.

In Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach den Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Ohne gesicherte Zuständigkeitsangaben wird keine bestimmte Behörde benannt.

Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Teradino ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Beschwerde oder gerichtlichen Rechtsschutz.

22. Datenschutzkontakt und Servicezeiten

Fragen zu Cookies, Tracking, Auswahlmöglichkeiten und personenbezogenen Daten können Sie an customercare@teradino.com richten oder telefonisch unter +1 (314) 872-2318 stellen.

Die Kontaktanschrift lautet: 9097 North Ave, Saint Louis, MO 63114, USA.

Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr und Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr nach deutscher Ortszeit, MEZ beziehungsweise MESZ. Weitere Angaben finden Sie unter Kontakt.

Die Änderung oder der Widerruf einer Cookie-Einwilligung darf nicht von diesen Servicezeiten abhängig sein.

23. Aktualisierung dieser Richtlinie

Anpassungen können durch neue Rechtsvorschriften, andere Technologien, geänderte Anbieter, Zwecke, Laufzeiten oder Einwilligungsverfahren erforderlich werden.

Überarbeitete Fassungen werden mit ihrem Aktualisierungsdatum auf der Website veröffentlicht. Bei wesentlichen Änderungen einer einwilligungsabhängigen Verarbeitung ist gegebenenfalls vor deren Aktivierung eine neue Zustimmung einzuholen.

Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung erweitert eine zuvor erteilte Einwilligung nicht automatisch.